Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung

Der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung ist seit Version 1.4 (1. September 2025) ein fester Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein zusätzlicher Vertragsschluss für einen AV-Vetrag entfällt somit vollständig.


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Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung:

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