Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
Der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung ist seit Version 1.4 (1. September 2025) ein fester Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein zusätzlicher Vertragsschluss für einen AV-Vetrag entfällt somit vollständig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
https://www.creoline.com/de/legal/tos
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung:
War diese Seite hilfreich?
Auf dieser Seite